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   BVerfG, 25.09.1992 - 1 BvR 205/92   

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https://dejure.org/1992,3132
BVerfG, 25.09.1992 - 1 BvR 205/92 (https://dejure.org/1992,3132)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.1992 - 1 BvR 205/92 (https://dejure.org/1992,3132)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 1992 - 1 BvR 205/92 (https://dejure.org/1992,3132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Poller

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernsehberichterstattung und Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönlichkeitsrecht - Zivilrechtliche Entscheidung - Verfassungsrechtliche Überprüfung - Fernsehbericht über Koruptionsprozeß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1463
  • NVwZ 1993, 671 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1992 - 1 BvR 205/92
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die persönliche Ehre in dem durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kern (vgl. BVerfGE 75, 369 [380]) als Schutzgut des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1992 - 1 BvR 205/92
    Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Beschwerdeführer geltend macht, ihm werde ein unrichtiges Zitat zugerechnet, so daß die gerichtliche Feststellung, das Zitat sei zutreffend gewesen, eine selbständige Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann (BVerfGE 54, 208 [215 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1992 - 1 BvR 205/92
    Ihm obliegt lediglich, die Beachtung der grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1992 - 1 BvR 205/92
    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nach § 92 BVerfGG erforderlich, daß sich aus dem Vortrag mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (vgl. BVerfGE 78, 320 [329]).
  • OLG Hamburg, 21.03.2006 - 7 U 124/05

    Identifizierende Berichtersattung über Festnahme eines Prominenten

    1) Die Berichterstattung über eine begangene Straftat unter Namensnennung des Täters stellt regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts dar, weil die Bekanntmachung seines Fehlverhaltens zu einer negativen Bewertung des Täters in der Öffentlichkeit führt (vgl. BVerfGE 35, 202ff; BVerfG NJW 1993, 1463ff).

    Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass Straftaten zum Bereich des Zeitgeschehens gehören, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien ist, und dass die Verletzung der Rechtsordnung ein anzuerkennendes Interesse an näherer Information über Tat und Täter begründet, wobei die Zulässigkeit des Eingriffs in die geschützte Persönlichkeitssphäre durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt ist (vgl. BVerfG NJW 1993, 1463, 1464; BGH, Urteil vom 15.11.2005; Geschäftsnummer VI ZR 286/04).

  • VG Darmstadt, 10.12.1997 - 5 E 2837/92

    Herstellung von Fernsehproduktionen im Auftrag privater und

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